Besondere Wohnform für Menschen mit geistigen oder multiplen Behinderungen im inklusiven Mehrfamilienhaus Burgfeldstraße 7

inklusives Regionales Wohnen

Angeschlossen an ein Wohngebiet gliedert sich das Mehrfamilienhaus harmonisch in sein strukturelles Umfeld ein.

Die Wohnanlage liegt in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, Friseur, Poststelle, Banken, Fußpflege, Apotheke sowie der Katholischen und Evangelischen Kirche. Zudem besteht eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Herten bietet mehrere Vereine, unterschiedliche Schulen, eine Außenstelle der VHS und anderes mehr.

Mehrere Wohnungen sind auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt vermietet, so dass das Wohnhaus dem inklusiven Ansatz entspricht. In dieser Wohnanlage befinden sich 3 Wohnungen in denen jeweils 8 Personen, die in einer „besonderen Wohnform“ zusammenleben.

Ausstattung

Die gesamte Wohnanlage ist barrierefrei, verfügt über einen Garten, Balkone und Kellerräume. Acht Einzelzimmer mit Küche, Wohn- und Esszimmer sowie sanitäre Anlagen mit Dusche /WC/Badewanne.

In jedem der Zimmer ist ein Telefon installiert, das im Bedarfsfall zum Ruf der Assistenten dient. Ansonsten entspricht das Gerät einem Festnetzanschluss mit eigener Nummer. Die technischen Voraus­setzungen für weitere benötigte Notrufsysteme z.b. „umgebungsunterstütztes Leben ( AAL)“ sowie TV-und Internetzugang sind vorhanden.

Eine der Wohnungen hat eine barrierefreie Küche und ein Pflegebad. Diese WG eignet sich besonders für Rollstuhlfahrer*innen.

Jede Wohnung hat selbstverständlich einen Briefkasten sowie eine eigene Klingel. Den Klienten werden Haustür-/Wohnungs- und Briefkastenschlüssel auf Wunsch ausgehändigt.

Angebot der „besonderen Wohnform“

Das Angebot der „besonderen Wohnform“ folgt den konzeptionellen Grundsätzen des St. Josefshauses:

  • selbstbestimmte Lebensgestaltung
  • Einbindung des Lebensumfeldes
  • Befähigung zur Teilhabe.

Insgesamt liegt die Ausrichtung auf der gemeinsamen Erarbeitung von Zielen, die eine gute Lebensqualität der Bewohner sicherstellen. Dabei kann es um physisches und emotionales Wohlbefinden, soziale Beziehungen, materielles Wohlbefinden, Persönlichkeitsentwicklung, Selbstbestimmung, soziale Zugehörigkeit und Wahrnehmung von Rechten gehen. Die Prioritätensetzung und die Art und Intensität der Maßnahmen obliegen den Bewohner*innen.

Im Sinne des Normalisierungsprinzips besteht kein „all-inclusive-Hotelcharakter“, der die Bewohner aus etwaigen Pflichten/Aufgaben entbindet. Dazu zählen z.b. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten. Unter Gewährleistung der individuell nötigen Assistenz ist jeder Einzelne auch für die Sauberkeit der Räume selbst verantwortlich.

Aufbauend auf den bereits vorhandenen Ressourcen können die Bewohner ihre Fähigkeiten gezielt und selbstbestimmt weiter­entwickeln, um eine möglichst hohe Eigenständigkeit und Unabhängigkeit zu erlangen.

Tätigkeiten, die von den Bewohnern*innen, aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht erledigt werden können, werden durch einen Reinigungsdienst, eine Wäscherei oder von den Assistenten stellvertretend übernommen.

 

 

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