Vollstationäre Pflege

Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, so haben Versicherungsnehmer Anspruch auf vollstationäre Pflege. Folgende Beträge werden hierfür von der Pflegeversicherung übernommen:

Pflegestufe I: 1023 Euro
Pflegestufe II: 1279 Euro
Pflegestufe III: 1510 Euro
Härtefall: bis zu 1825 Euro

Dabei handelt es sich um Pauschalbeträge für die Kosten der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Diese Pflegekosten sind bis zu der Höhe des jeweiligen Pauschalbetrags abgedeckt.

Darüber hinaus fallen im Heim Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. Diese so genannten Hotelkosten muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen.

Soweit die Investitionskosten nicht durch öffentliche Fördermittel nicht in vollem Umfang gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung den nicht gedeckten Teil den Pflegebedürftigen gesondert in Rechnung stellen.

Im Pflegeheim St. Fridolin gibt es 94 vollstationäre Pflegeheimplätze. Auch i n diesem Bereich möchten wir darauf hinweisen, dass eine bereits erfolgte vorsorgliche Anmeldung im Bedarfsfall sehr wichtig ist. Bei vorsorglichen Anmeldungen überprüfen wir ungefähr halbjährlich den Status der Anmeldung.