Der Sozialdienst

Der Sozialdienst ist die Anlaufstelle für alle Anfragen

  • von Menschen mit einer geistigen Behinderung, deren Eltern, Angehörigen und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer.
  • sowie für Behörden, Kostenträger, Vormundschaftsgerichte, etc.

Aufgabe des Sozialdienstes ist die administrative Betreuung und Begleitung unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Er ist u.a. verantwortlich für:

  • Die Bearbeitung von Anträgen (Aufnahmeanträge, Kurzzeitaufnahmen, Anträge für die Pflegeversicherung, etc.)
  • Schriftverkehr mit Eltern, Behörden, Gerichten und Betreuern
  • Heimverträge, Beförderungsverträge u.ä.
  • Hilfe und Beratung in allen Fragen, die im Zusammenhang mit den vom St. Josefshaus betreuten Menschen mit einer geistigen Behinderung auftreten. Dies gilt auch für Fragen bei einer Heimaufnahme.
  • Alle notwendigen Regelungen und Hilfen bei Krankheit und Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern.